Ein Meilenstein für die freiheitliche demokratische Grundordnung


Mit Entscheidung vom 23.01.2024 schließt das #Bundesverfassungsgericht die #NPD (heute: Die Heimat) für 6 Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung aus.

Nachdem das BVerfG noch im Jahr 2017 ein Parteiverbotsverfahren trotz erwiesener Verfassungswidrigkeit der Partei an der mangelnden Potentialität der Partei, ihre Ziele auch zu verwirklichen, hat scheitern lassen, greift das Gericht nun zum milderen Mittel des Ausschlusses von der staatlichen Parteienfinanzierung.

NPD/Die Heimat verstößt gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip, indem die Partei das Konzept einer ethnischen Volksgemeinschaft vertritt, das mit dem grundgesetzlichen Leitbild der elementaren Rechtsgleichheit aller Menschen nicht vereinbar ist.

Das Urteil war erwartbar. Gerade der Grund, aus dem das Verbotsverfahren scheiterte (Potentialität), muss bei dem Finanzierungsausschluss nicht gegeben sein. Das Urteil ist schon deswegen immens wichtig, weil es das erste Urteil zum Finanzierungsauschluss einer Partei ist und ein weiteres Urteil zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit zur wehrhaften #Demokratie.

Meine Prognose: Es werden jetzt schnell Stimmen laut, ein solches Verfahren auch gegen die AfD anzustrengen. Auch das sollte man, parallel zum Parteiverbotsverfahren, sorgfältig prüfen: Die rechtlichen Voraussetzungen ähneln sich. Der große Unterschied zur NPD besteht darin, dass die Verfassungsfeindlichkeit bei der NPD offizielles Parteiprogramm ist, die AfD sich aber immer wieder in einer doppelbödigen, recht ausgeklügelten Strategie von Aussagen und Handlungen ihrer Vertreter und Anhänger distanziert. Das ist nicht besonders glaubhaft, aber juristisch schwer zu fassen.

Ich werde das Thema weiter behandeln. Stay tuned.

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