Die Abschaffung des § 219a StGB


Gestern hat Bundesjustizminister Buschmann mit viel Brimborium angekündigt, dass der seit Jahren umstrittene § 219a StGB abgeschafft wird. Ein Entwurf liegt vor, wird jetzt regierungsintern abgestimmt und kommt dann in den #Bundestag. Hierzu drei kurze Bemerkungen.

1. In der Sache stellt der Paragraf verschiedene Tätigkeiten rund um die Kommerzialisierung und die Werbung des #Schwangerschaftsabbruch/s unter Strafe. Er trifft beispielsweise Ärztinnen, die ihren Patientinnen diesen Dienst anbieten und damit werben. Für die Abschaffung scheint es einen recht breiten gesellschaftlichen Konsens zu geben.
Die Abschaffung eines Straftatbestands bedeutet dabei nicht, dass ab sofort _alles_ erlaubt ist. Es wird also jetzt nicht Sodom und Gomorra ausbrechen und es werden auch nicht internationale Konzerne Drive-In-Abtreibungen to go anbieten. Das ist immer so eine übertriebene Reaktion auf die Abschaffung eines Verbots, gabs bei der Sterbehilfe ebenso. Die Abschaffung eines Verbots bedeutet nicht, dass _alles_ erlaubt ist, sondern lediglich, dass _bestimmte_ Dinge nicht mehr verboten sind.

2. Politisch ist das die erste von wahrscheinlich vielen Gesetzesänderungen in der #Gesellschaftspolitik, die die #Union – im wahrsten Sinne des Wortes – alt aussehen lassen werden. Da wird sicher noch einiges nachkommen, Stichwort LGBTQ-Rechte, Sterbehilfe uvm. Die Union unter Friedrich Merz wird sich schwer tun, gemeinsam mit der AfD gegen diese Politik Opposition zu machen, ohne dabei wie von vorgestern zu wirken.

3. Buschmann hat das als großen Wurf verkauft. Die Abschaffung ist zwar gesellschaftspolitisch richtig und wichtig. Die gesetzgeberische Leistung wird allerdings vor allem darin bestehen zu schreiben: § 219a StGB ist abgeschafft. Das ist jetzt nicht zwingend juristisches Hochreck. Zudem ist das für die Ampel zwar eine gesellschaftspolitisch wichtige, aber politisch sehr einfache Entscheidung. Lobgesänge auf den Bundesjustizminister kommen daher erstmal on hold.

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