Die nächste Niederlage der AfD vor Gericht

Die nächste Niederlage der AfD vor Gericht – ihre Jugendorganisation darf weiter als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden

Das Verwaltungsgericht Köln lehnt einen Eilantrag der #AfD und ihrer Jugendorganisation #JA gegen Einstufung der JA als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch das Bundesamt für #Verfassungsschutz ab. Hierzu ein paar Hintergründe:

1. Erst mal das Triviale: Warum eigentlich VG Köln? Ganz einfach: Das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verfahrensgegner hat seinen Sitz in Köln. Daher sind die Klagen auf Bundesebene in Köln bzw. in der zweiten Instanz beim OVG Münster anhängig.

2. Im vorliegenden Verfahren geht es um die Einstufung der JA als gesichtert rechtsextremistisch. Das ist die dritte und höchste Stufe, auf der der Verfassungsschutz eine Einstufung vornehmen kann. Die erste Stufe ist der Prüffall, die zweite der Verdachtsfall, die dritte dann gesichert extremistisch.

3. Gründe für die Einstufung sind ein völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff, den die JA vertritt und der nicht mit der #Menschenwürde des Grundgesetzes vereinbar ist. Zudem richtet sich die JA gegen die #Demokratie, indem sie immer wieder versucht, die Bundesrepublik Deutschland mit dem Nazi-Regime und der DDR gleichzusetzen.

4. Die AfD insgesamt wird derzeit als Verdachtsfall, also auf zweiter Stufe eingestuft. Mit einem Vorgehen hiergegen hatte die AfD in der ersten Instanz beim VG ebenfalls keinen Erfolg. Dieses Verfahren (das ist sozusagen die Mutter aller AfD-Verfahren) ist derzeit in zweiter Instanz beim OVG Münster anhängig. Als gesichert rechtsextremistisch sind einige Landesverbände der AfD eingestuft: Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt. In einigen Bundesländern liefen und laufen ebenfalls Rechtsschutz-Verfahren der AfD gegen die entsprechenden Landesbehörden des Verfassungsschutzes.

5. Diese genannten Verfahren betreffen die Einstufung durch den Verfassungsschutz. Die in letzter Zeit vieldiskutierten Themen eines Parteiverbots oder des Ausschlusses von der staatlichen Parteienfinanzierung sind andere Fragen. Für diese ist ausschließlich das #Bundesverfassungsgericht zuständig. Dort könnten Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden verwertet werden. Die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch bedeutet aber nicht automatisch, dass ein Parteiverbotsverfahren Erfolg hat.

Eine letzte Anmerkung: Das ist alles ziemlich kompliziert: Bund, Länder, Verfassungsschutz, Verwaltungsgerichte, Instanzen, Bundesverfassungsgericht … Man ist manchmal versucht, das alles in einen Topf zu werfen. Aber genau diese Differenziertheit zeichnet unserern #Rechtsstaat aus.

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