Corona Update: Kontaktbeschränkungen auch wieder für Geimpfte

Soeben wird im #Bundestag über weitere Änderungen in den Corona-Gesetzen, insb. im #Infektionsschutzgesetz (IfSG) abgestimmt. Vordergründig werden die einrichtungsbezogene #Impfpflicht und weitere Impf-Regelungen beschlossen. Dahinter verstecken sich aber wichtige Neuerungen, über die derzeit kaum berichtet wird, was im Sinne der #Ampel-Regierung sein dürfte. Insb. Nr. 3 ist ein echter Hammer.


Die drei wichtigsten Neuerungen:

1. Nochmalige Verschärfung der Maßnahmen des IfSG. Ab sofort ausdrücklich möglich sind die Schließung von Gastro, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Messen und Kongressen. Auch wenn Vertreter der #Ampel das gerne anders darstellen, war das bislang _nicht_ möglich. Sonst müsste man es ja jetzt nicht ändern …

2. Es war den Bundesländern möglich, vor dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (oder wie Maybrit Illner immer so schön sagt: der Epi-Lage) am 25.11. Verordnungen nach der alten Rechtslage, also mit allen denkbaren #Lockdown-Maßnahmen zu erlassen. Die Geltung dieser „alten“ Verordnungen war bisher bis zum 15.12.2021 begrenzt. Dies wird jetzt ausgeweitet bis zum 19.03.2022.

19. März, klingelt da nicht was? Ja genau, am Tag darauf sollte nach dem ursprünglichen Entwurf der Ampel (https://lnkd.in/dQckenYS) Freedom Day sein. Davon dürfte sich selbst Wolfgang Kubicki in seiner Stammkneipe (wo man den Gesundheitsminister ja gerne mal als „Spacken“ bezeichnet) verabschiedet haben. Kleiner Seitenhieb …
Vom ursprünglichen Entwurf ausgehend, wurde das IfSG jetzt innerhalb weniger Wochen zweimal ordentlich nachgeschärft. Positiv betrachtet, spricht das für Lern- und Anpassungsfähigkeit der Ampel.
Die Änderung unter 2. sorgt jetzt für eine große, bis 19. März andauernde Diskrepanz in den Corona-Regeln zwischen Ländern, die vor dem 25.11. Verordnungen erlassen haben (z.B. Bayern, Sachsen, BaWü) und solchen, die das nicht gemacht haben. Sollte eine #Omikron-Welle kommen, muss das Gesetz sicher abermals geändert werden.

3. Völlig versteckt noch ein Hammer. Neben dem IfSG wird auch die sog. Covid19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung geändert (was ein Name … https://lnkd.in/draaY5CU). Das ist eine Verordnung der Bundesregierung auf Grundlage des § 28c IfSG, in der die Freiheiten für Geimpfte geregelt sind, das ist also die Grundlage für 2G, 2Gplus etc. Hier werden jetzt auch Einschränkungen für Geimpfte bei privaten Zusammenkünften erlaubt. Die bisherige Logik dieser Verordnung war, den Geimpften möglichst alle Freiheiten zurückzugeben. Das ändert sich jetzt in Bezug auf private Kontakte. Ich befürchte, dass hier ein Stein ins Rollen geraten könnte. Vom Gedanken, als Geimpfter problemlos alle Rechte wieder ausüben zu können, sollte man sich jedenfalls langsam verabschieden.

Soviel in aller Kürze zu den anstehenden Änderungen. Ausführlich auf meinem Kanal (https://lnkd.in/dNaJ2HhR).
#corona #covid19 #bundestag #infektionsschutzgesetz #grundrechte

You May Also Like