Wir richten unsere rechtliche Beratung in erster Linie an Gründer. Die Erfahrung zeigt, dass sich sowohl selbstständige Unternehmer als auch Startups mit besonderen rechtlichen Herausforderungen konfrontiert sehen. Wir helfen unseren Mandanten dabei, das Recht bei der Verwirklichung ihrer Ideen nicht als Hindernis, sondern als nützliches Instrument zu verstehen. Dabei verfolgen wir einen umfassenden Beratungsansatz: Wir wollen begreifen, worum es unseren Mandanten geht, was ihre Idee ist und worin die besonderen Herausforderungen ihrer Branche bestehen. Unsere Aufgabe sehen wir darin, aufzuzeigen, wie das Recht unseren Mandanten bei der Umsetzung ihrer Vision behilflich sein kann.

Wir begleiten die Gründungsphase eines Unternehmens und beraten dabei in den Fragen der Firmenstrukturierung und der Finanzierung. Hier sind sowohl klassische Wege (z.B. über Banken) als auch moderne Finanzierungsformen (z.B. über venture capital) denkbar. Wir bieten unseren Mandanten zudem ein Starter-Pack (Musterverträge, AGB-Gestaltung, Firmen-Policy, Internetaufritt, Kontoeröffnung, Leitfaden für die Geschäftsführung) an, um möglichst schnell und unkompliziert operativ tätig werden zu können. Wir legen außerdem gemäß unserem umfassenden Beratungsansatz besonderen Wert auf eine branchenspezifische Vertragsgestaltung.

Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mandanten auch im laufenden Geschäft, beispielsweise bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso).

Einen Schwerpunkt hat unsere Tätigkeit in der Beratung von Technologie-Unternehmen (IT-Recht) sowie von Unternehmen mit Auslandsbezug. Insbesondere Firmen aus den USA haben in Deutschland mit bürokratischen Hürden zu kämpfen, bei deren Überwindung wir unseren Mandanten behilflich sind.

Neben der Startup-Beratung liegt der zweite Fokus unserer Gründungsberatung auf dem gemeinnützigen Sektor. Hier helfen wir insbesondere Stiftungsgründern und Gründern gemeinnütziger Vereine bei der Verwirklichung ihrer Ideen – von der ersten Idee über ihre Umsetzung (zivilrechtliche Gestaltung, Satzung, Verhandlung mit Finanz- und Aufsichtsbehörden) bis zum laufenden Geschäft (Organisation, Mittelverwendung, Zustiftungen etc.).

Unsere besondere Expertise findet sich im Öffentlichen Recht. Wir beraten Sie in Fragen des Öffentlichen Baurechts, Vergaberechts, des Gaststätten- und Gewerberechts und sonstiger öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten. Durch meine Tätigkeit als Professor für Öffentliches Recht in der praktischen Ausbildung bestehen sowohl fundierte Fachkenntnisse als auch vertiefte Einblicke in die Praxis. Eine besondere Nähe besteht dabei zur Münchner Gastronomenszene.